China-Reprint

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Joshua
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China-Reprint

Beitrag von Joshua »

Ich komme heute mit einem Anliegen, bei dem Hilfe toll wäre. Den China-Band von Kürschner besitze ich im Original. Es fehlt mir also die Kommentierung bzw. das Vorwort der Reprint-Ausgabe der KMG. Da ich mir den Band aber nicht extra dafür (noch einmal) kaufen möchte, hier meine Frage: Wäre es jemandem möglich, mir das entsprechende Vorwort als Kopie zuzuschicken? Das wäre genial. Es gab doch auch schn einmal eine Reprint-Ausgabe des KMV (Vorwort bzw. Kommentierung von Thomas Osterwald). Das suche ich ebenfalls. Über Hilfe sehr dankbar grüßt euch
Joshua.
Ralf Grosskurth
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Beitrag von Ralf Grosskurth »

Ich möchte jeden, der sich das gutwilligerweise überlegt, warnend darauf hinweisen, daß es sich dabei m.E. (bin allerdings juristischer Laie) um einen Bruch des Copyrights handeln würde.
Mit freundlichen Grüßen,

Ralf Grosskurth
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giesbert
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Beitrag von giesbert »

Ralf Grosskurth hat geschrieben:Ich möchte jeden, der sich das gutwilligerweise überlegt, warnend darauf hinweisen, daß es sich dabei m.E. (bin allerdings juristischer Laie) um einen Bruch des Copyrights handeln würde.
Ich bin auch kein Jurist und also juristischer Laie -- aber private Fotokopien urheberrechtlich geschützter Texte in kleiner Stückzahl waren und sind wohl erlaubt.

Wer also die entsprechenden Seiten 1x kopiert und an Joshua schickt, hat zwar Arbeit & Mühe, macht sich aber nicht strafbar.
Joshua
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Beitrag von Joshua »

Also, ich würde doch niemanden dazu verleiten...
Mit dem Copyright verhält es sich folgendermaßen: Man darf nicht mehr als 50% ganzer Bücher kopieren, ansonsten handelt es sich um Copyright-Bruch. Wissenschaftliche Aufsätze etc. darf man selbstverständlich kopieren, sonst würde z.B. die gesamte wissenschaftliche Forschung nicht voran kommen. Wie sollte man sonst z.B. in Texten arbeiten (unterstreichen etc.), wenn man lediglich ein Leihexemplar einer Bibliothek zur Verfügung hätte? Nein, nein, keine Sorge. Hier handelt es sich nicht um etwas Strafbares.
Grüße.
Ralf Grosskurth
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Beitrag von Ralf Grosskurth »

Es tut mir leid, abermals als Spielverderber aufzutreten, aber das obige Beispiel hinkt an Krücken.
Es ist m.E. durchaus ein Unterschied, ob eine Kopie zum eigenen Gebrauch gefertigt wird oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit, wo vermutlich auch nicht das ganze Buch kopiert wird (jedenfalls habe ich das damals nicht getan), sondern ob eine Kopie einem anderen zur Verfügung gestellt wird - hier sogar mit dem erklärten Zweck, eine "Geldausgabe" zu vermeiden.

Aber das sei nur als mein Hinweis zu verstehen, es möge ein jeder so halten, wie er es für richtig befindet. Wie gesagt, ich bin Laie auf dem Gebiet.
_________________
Mit freundlichen Grüßen,

Ralf Grosskurth
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giesbert
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Beitrag von giesbert »

Damit das keine Missverständnisse auftreten und es am Ende noch heißt, die Stiftung würde Raubkopierer begünstigen, ein Zitat aus der Wikipedia:
Die Privatkopie findet im deutschen Recht ihre Entsprechung im § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welches das exklusive Vervielfältigungsrecht des Urhebers einschränkt. Der Urheber eines Werkes darf zwar darüber entscheiden, wer für die Öffentlichkeit vervielfältigt, Kopien für private Zwecke kann der Urheber aber nicht kontrollieren. Erlaubt sind einzelne (laut Rechtsprechung bis zu sieben) Kopien eines Werks für private Zwecke. Es ist allerdings nicht erlaubt einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen. Dies ist zwar bei Kopien für private Zwecke nicht strafbar, kann jedoch zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen des Rechteinhabers führen. Das soll sich mit dem neuen Urhebergesetz ändern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Da ein Buch keinen Kopierschutz besitzt, kann da auch kein Kopierschutz umgangen werden.

Übrigens gibt es hierzulande überhaupt kein "Copyright", sondern ein Urheberrecht. Das ist ein fundamental anderer Ansatz, ist in diesem Fall aber auch genau so egal wie die Überlegung, wie es wohl im Wissenschaftsbetrieb um die Rechtmäßigkeit von Kopien bestellt ist. Hier geht es um die simple, private Fotokopie einiger Seiten aus einem Buch. Das war und ist nicht strafbar.

Auf die angebliche "50%"-Regel würde ich mich übrigens im Falle eines Falles nicht verlassen.
Joshua
Beiträge: 19
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Beitrag von Joshua »

Also, um die Debatte kurz zu machen. Ich benötigte die Kopien (die ich übrigens erhalten habe, thanks) für private Zwecke. Urheberrecht bzw. Copyright (wie auch immer) bricht man übrigens in der Wissenschaft nur dann, wenn man Zitate übernimmt, diese aber als solche nicht kenntlich macht. Sollte ich irgendwann einmal aus diesen Kopien zitieren, würde ich natürlich das auch kenntlich machen und nicht geistiges Eigentum rauben.
:D
Grüße.
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