vielleicht ist hier mal die Politik gefragt !
Wie schon vor ca. 130 Jahren die ersten Gesetze zum Schutz des originalen Textes eines Autors gemacht wurden, wäre es schon lange Zeit auch den Konsumenten zu schützen
In jedem Buch, in dem nichts vermerkt wird, muss der original Text des Autors stehen, ansonsten muss vermerkt werden, was insgesamt gemacht wurde: z.B.
- der neuen Rechtschreibregeln angepasst
- Fremdwörter eingedeutscht
- bearbeitet / für die Jugend bearbeitet (hier darf aber eine gewisse Grenze der Änderungen nicht überschriten werden (evtl. ca. 10 % / 30%)
- stark bearbeitet ; bis hin
- hat außer den Namen so gut wie nichts mehr mit dem eigentlichen Autor gemein
Also wer von uns im Bundestag sitzt oder jemanden dort persönlich kennt,....
überlegend die Berufung zu wechseln
Thomas Grafenberg
Geschätsführer Förderverein Karl-May-Museum Radebeul e.V.
<Vereinszeitschrift : unser Museumsmagazin "Der Beobachter an der Elbe">