
Nun wurde mir vor einiger Zeit seitens dieses Verlages ein Buch im Wert von ca. 50 € zugesandt, das ich nicht bestellt habe. Nundenn, habe ich gedacht, es durchgelesen und beiseite gelegt.
Nun erreichte mich heute seitens des Verlags die Nachricht, man habe sich geirrrt, und ich möchte doch bitte das Buch an den richtigen Adressaten weiterleiten und mir die Kosten erstatten lassen.
Sorry, habe ich geantwortet, ich habe in meiner Freizeit Besseres zu tun als unverlangt gesandte Ware einzutüten und zur Post zu tragen. Für Fehlleistungen des Verlages sei ich nicht verantwortlich.
Daraufhin schrieb man mir, ich habe das Buch genutzt und müsse es nun bezahlen ...
Ich habe mit einem Link zu einer Info der Verbraucherberatung geantwortet. Aus dem verlinkten Text geht m.E. eindeutig hervor, daß ein Kunde für irrtümlich gelieferte Ware weder eine Zahlungs- noch eine Aufbewahrungs- oder Rücksendungspflicht hat.
Darufhin bekam ich dann eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung und die Mitteilung, dadurch, daß ich das Buch genutzt habe, hätte ich einen Kaufvertrag geschlossen.
M.E. dummes Zeug. Ich habe im Internet mehrere Artikel gefunden, aus denen m.E. ganz klar hervorgeht, daß ich in einem solchen Fall zum Zahlen der Rechnung nicht verpflichtet bin.
Ich habe dem Herrn vom Verlag auch mitgeteilt daß ich die Rechnung nicht bezahlen werde, und mir weitere Belästigungen verbitte.
Hat jemand eine Meinung zu alledem ?
Soll ich ggf.einen Anwalt einschalten ?